Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Zwischen

Künstlerei Maurer

Josefin Maurer und Marie Maurer

Bettackerstraße 1

79115 Freiburg

– nachfolgend „Auftragnehmer“ –

und

dem jeweiligen Vertragspartner

–  nachfolgend „Auftraggeber“ –

Auftragnehmer und Auftraggeber werden nachfolgend jeweils auch „Partei“ und gemeinsam „Parteien“ genannt.

„Töpferevents“ umfassen alle Angebote der Künstlerei Maurer bspw. das offene Atelier etc.

 

Präambel

Die Parteien haben die Absicht, für einen bestimmten Zeitraum im Rahmen von Töpferevents zusammenzuarbeiten. Gegenstand der Zusammenarbeit ist die Durchführung künstlerisch-handwerklicher Dienstleistungen durch die Künstlerei Maurer für den Auftraggeber, insbesondere die Planung, Durchführung und Betreuung von Events mit Töpferelementen sowie Töpferbrand- und Glasurservice im Nachgang.

Die Durchführung der Dienstleistungen erfolgt auf Grundlage der zwischen den Parteien getroffenen Absprachen. Die Künstlerei Maurer wird nach bestem Wissen und Gewissen geeignete künstlerische, organisatorische und technische Mittel einsetzen, um die vereinbarten Leistungen fachgerecht und im Sinne des Auftraggebers zu erbringen.

Dem Auftraggeber ist bekannt, dass es sich bei den Töpferevents um kreative und erlebnisorientierte Dienstleistungen handelt, deren Wirkung maßgeblich von äußeren Umständen (z. B. Rahmenbedingungen der Veranstaltung, Mitwirkung der Teilnehmenden) abhängt und dass konkrete wirtschaftliche oder emotionale Ergebnisse nicht garantiert werden können.

Die Künstlerei Maurer steht dem Auftraggeber als fachliche Dienstleisterin und kreative Prozessbegleiterin zur Verfügung. Die Verantwortung und die kreative Arbeit verbleiben beim Auftraggeber.

  • 1 Vertragsgegenstand
    1. Gegenstand dieses Vertrages ist die Durchführung eines Töpferevents durch den Auftragnehmer für den Auftraggeber.
    2. Das Töpferevent umfasst insbesondere die Anleitung und Begleitung der Teilnehmenden bei der Herstellung von Keramikobjekten sowie – sofern vereinbart – das anschließende Brennen und Glasieren der gefertigten Werkstücke.
    3. Art, Umfang, Ort, Datum, Dauer, Teilnehmerzahl und Preis ergeben sich aus der individuellen Buchungsbestätigung.
    4. Veranstaltungsort sind die Räumlichkeiten der Künstlerei Maurer (Bettackerstraße 10b, 79115 Freiburg).
  • 2 Leistungsumfang
    1. Der Auftragnehmer stellt das notwendige Material, Werkzeuge sowie fachliche Anleitung zur Verfügung.
    2. Die Auswahl der künstlerischen und handwerklichen Methoden obliegt dem Auftragnehmer.
    3. Ein konkreter künstlerischer oder wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet.
  • 3 Mitwirkungspflichten
  1. Der Auftraggeber sorgt für pünktliches Erscheinen der Teilnehmenden.
  2. Die Teilnehmenden verpflichten sich zu einem sorgfältigen und sachgemäßen Umgang mit Material und Werkzeugen.
  3. Den Anweisungen des Auftragnehmers ist aus Sicherheits- und Qualitätsgründen Folge zu leisten.
  • 4 Stornierung
  1. Für Verträge über Töpferevents mit festem Termin besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB.
  2. Für Töpferevents gelten folgende Stornierungsbedingungen:

bis 21 Tage vor Termin:               kostenfreie Stornierung

20 – 5 Tage vor Termin:                50% Erstattung der Gebühr

ab 4 Tagen vor Termin:                0% Erstattung der Gebühr.

  1. Für Buchungen im Rahmen des „Offenen Ateliers“ ist eine kostenfreie Stornierung bis spätestens 24 Stunden vor dem gebuchten Termin möglich.
    Bei späterer Stornierung oder Nichterscheinen behält sich der Auftragnehmer vor, den vollen Teilnahmebetrag in Rechnung zu stellen.
  2. Die Stornierung hat schriftlich (per Mail oder über Calendly) durch den Auftraggeber zu erfolgen.
  3. Der Auftraggeber ist für den Zugang der Stornierung verantwortlich.
  • 5 Honorar und Zahlungsweise
    1. Das Honorar ist der individuellen Buchungsbestätigung zu entnehmen.
    2. Gemäß § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.
    3. Zusatzleistungen (z. B. Sonderglasuren, Zusatzbrände, Versand) werden gesondert berechnet.
    4. Nach dem Event schreibt der Auftragnehmer eine Rechnung über das fällige Honorar.
    5. Die Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen zur Zahlung per Überweisung fällig.
  • 6 Laufzeit und Beendigung
  1. Der Vertrag kommt mit der Buchung zustande und endet mit Abholung der im Rahmen des Töpferevents gefertigten Werkstücke.
  2. Eine ordentliche Kündigung nach Vertragsschluss ist ausgeschlossen.
  3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  4. Die außerordentliche Kündigung bedarf der Schriftform.
  • 7 Abholung der Werkstücke
  1. Die glasierte Ware kann frühstens nach 4 Wochen in einem Zeitslots des „Offenen Ateliers“ abgeholt werden. Der frühste Abholungstermin wird im Nachgang an das Event ausgemacht.
  2. Nicht abgeholte Werkstücke werden aus Platzgründen 6 Monate nach dem Töpferevent entsorgt. Ein Anspruch auf Ersatz besteht nicht.
  • 8 Haftung
    1. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung dafür, dass die im Rahmen des Töpferevents hergestellten Werkstücke in Form, Farbe, Größe, Glasur oder Beschaffenheit den Vorstellungen oder Erwartungen des Auftraggebers entsprechen. Abweichungen aufgrund des handwerklichen und künstlerischen Prozesses, insbesondere durch Trocknung, Brand oder Glasur, sind ausdrücklich möglich und stellen keinen Mangel dar.
    2. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Beschädigungen oder den vollständigen Verlust von Werkstücken, die im Rahmen des Herstellungs-, Trocknungs-, Brenn- oder Glasurprozesses entstehen, sofern diese nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Auftragnehmers beruhen.
    3. Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
    4. Eine Haftung für mittelbare Schäden oder Folgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn oder ideelle Schäden, ist ausgeschlossen.
  • 9 Foto- und Bildrechte

Der Auftragnehmer ist berechtigt, Fotos der Töpferwerke zu machen und diese zu Werbezwecken zu verwenden, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich widerspricht.

  • 10 Vertraulichkeit

Der Auftragnehmer speichert die personenbezogenen Daten des Auftraggebers, soweit es zur Rechnungsstellung und zur Buchführung erforderlich ist. Eine weiter gehende Speicherung personenbezogener Daten findet nicht statt, auch nicht in anonymisierter Form.

  • 11 Schlussbestimmungen
  1. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen hiervon unberührt.
  3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.